Führerscheinklassen

Hier  finden Sie eine Übersicht unserer Führerscheinklassen die wir ausbilden, mit einer kurzen Beschreibung.

 

PKW 
Führerscheinklasse: B / BF17/B197

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer) 
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger über 750 kg zGG wenn Zugfahrzeug PLUS Anhänger nicht größer als 3,5 t zGG (Das Gespann darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten)

 

Schlüsselzahl "B197" ab 01.04.2021

Die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Sie dürfen künftig mit der Schlüsselzahl "B197" einen Schaltwagen fahren, obwohl die Führerscheinausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Sie erhalten den Eintrag "197" in Ihren Führerschein.

Bei der Führerscheinausbildung müssen allerdings 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen gefahren und 30 min. Prüfungssimulation (Preis von 1 Übungsstunde) mit dem Fahrlehrer absolviert werden.

 

Vorteile

-keine Einschränkung nach Ausbildung

-Prüfung mit Automatikauto

 

Nachteile

-Die Erweiterung auf BE, C1, C1E, C und CE muss mit Schaltung gefahren werden, so dass die Schlüsselzahl "197" bestehen bleibt. Wenn bei Erweiterung der genannten Klassen mit einem Automatikfahrzeug gefahren wird, darf die entsprechende Klasse auch nur mit Automatikfahrzeugen gefahren werden (=Eintrag Schlüsselzahl "78").

-Die bestehende Schlüsselzahl "B197" kann nur durch eine Zusatzprüfung vom TÜV/Prüfer aufgehoben werden - zusätzliche Kosten fallen an!

 

Eine klare Absprache mit der Fahrschule ist erforderlich, da die Schlüsselzahl "B197" bei der Führerscheinstelle beantragt werden muss! Sollten Sie das wünschen, geben Sie uns bitte VOR der Antragstellung Bescheid. Bei einer späteren Änderung fallen beim Landratsamt sowie bei uns zusätzliche Kosten an (neuer Führerschein).

 

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleitenden Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L 

PKW
PKW

BE
 

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5 t nicht überschreitet.

(Sie dürfen den Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln)

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleitenden Fahren mit 17") Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

B96 - Schlüsselzahl

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW (3,5 t) einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht die zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleitenden Fahren mit 17") Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Zweiräder

Führerscheinklassen: Mofa, AM, A1, A2, A, B196

Mofa - Prüfbescheinigung

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine

AM- Mindestalter 15 Jahre!!!!! NEU

Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von 4 kW.

 

Mindestalter: 15 Jahre 

 

Eingeschlossene Klassen: keine

A1

Krafträder auch mit Beiwagen bis max. 125 ccm, welche eine maximale Leistung von 11 kW nicht überschreitet und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kfz von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: Mofa, AM

A2

Krafträder auch mit Beiwagen von mehr als 50 ccm, welche eine maximale Leistung von 35 kW nicht überschreitet und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter: 18 Jahre 

(bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich) 

 

 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 
 

A - unbeschränkt

Krafträder auch mit Beiwagen von mehr als 50 ccm und mit einer Leistung von mehr als 35 kW oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kfz von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre 

(mit 20 Jahren: bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich)

 

Dreirädrige Kfz Mindestalter: 21 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 

B196 - Schlüsselzahl

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

 

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins Klasse B
  • Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule / keine Prüfung

 

Wichtige Information:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. 

 

Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
 

L

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine

 

 

T

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine

C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) zur Beförderung bis 8 Personen, ausgenommen Fahrer, über 3,5 t bis zu 7,5 t je zulässiges Gesamtgewicht. 

Auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B erforderlich)

Eingeschlossene Klassen: keine

C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 (3,5 bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

 

Zugfahrzeug der Klasse C1 (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

 

Zulässiges Gesamtgewicht in beiden Fällen maximal 12 t

 

Mindestalter: 18 Jahre / Vorbesitz Klasse C1 erforderlich

 

Eingeschlossene Klassen: BE

C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) zur Beförderung bis 8 Personen, ausgenommen Fahrer, über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt sind (nach oben keine Beschränkung)

Auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

 

Mindestalter: 21 Jahre  (Vorbesitz Klasse B erforderlich)

 

Eingeschlossene Klassen: C1

 

BILDUNGSGUTSCHEIN BEI UNS EINLÖSBAR! ! ! ! 

CE

Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

 

Mindestalter 21 Jahre / Vorbesitz Klasse C erforderlich

 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T

 

 

BILDUNGSGUTSCHEIN BEI UNS EINLÖSBAR

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